Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat auf Basis des Grundgesetzes diverse Aufgaben zu erfüllen, wozu auch diverse Informations-, Meinungsbildungs,- und Kontrollfunktionen aus den allgemeinen Aufgaben der Medien gehören. Dazu gehört auch ein "öffentlich-rechtlicher Kulturauftrag", welche a) noch zu ungenau bestimmt ist und b) von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu wenig ausgeübt wird.
Als Beispiele kann man hier vielleicht die spärlichen Kultursendungen auf den öffentlich-rechtlichen Radiosendern nennen, aber auch das Verstecken qualitativ-hochwertiger und anspruchsvoller Spielfilme, Diskussionen und sonstiger Beiträge im Nachtprogramm von ARD und ZDF.
Es gilt also für die Enquette-Kommission den Kulturauftrag genauer zu bestimmen und in einem zweiten Schritt Anregungen/Lösungen/Vorschriften für die bestmögliche Ausübung dieses Auftrages in den öffentlichen-rechtlichen Anstalten zu finden.