Stärkung und Kontrolle des kulturellen Auftrages der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten - Historie

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  • Stärkung und Kontrolle des kulturellen Auftrages der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

    von EnqueteSekretariat, angelegt

    Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat auf Basis des Grundgesetzes diverse Aufgaben zu erfüllen, wozu auch diverse Informations-, Meinungsbildungs,- und Kontrollfunktionen aus den allgemeinen Aufgaben der Medien gehören. Dazu gehört auch ein "öffentlich-rechtlicher Kulturauftrag", welche a) noch zu ungenau bestimmt ist und b) von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu wenig ausgeübt wird.

    Als Beispiele kann man hier vielleicht die spärlichen Kultursendungen auf den öffentlich-rechtlichen Radiosendern nennen, aber auch das Verstecken qualitativ-hochwertiger und anspruchsvoller Spielfilme, Diskussionen und sonstiger Beiträge im Nachtprogramm von ARD und ZDF.

    Es gilt also für die Enquette-Kommission den Kulturauftrag genauer zu bestimmen und in einem zweiten Schritt Anregungen/Lösungen/Vorschriften für die bestmögliche Ausübung dieses Auftrages in den öffentlichen-rechtlichen Anstalten zu finden.

  • Stärkung und Kontrolle des kulturellen Auftrages der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

    von chris_b, angelegt

    Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat auf Basis des Grundgesetzes diverse Aufgaben zu erfüllen, wozu auch diverse Informations-, Meinungsbildungs,- und Kontrollfunktionen aus den allgemeinen Aufgaben der Medien gehören. Dazu gehört auch ein "öffentlich-rechtlicher Kulturauftrag", welche a) noch zu ungenau bestimmt ist und b) von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu wenig ausgeübt wird.

    Als Beispiele kann man hier vielleicht die spärlichen Kultursendungen auf den öffentlich-rechtlichen Radiosendern nennen, aber auch das Verstecken qualitativ-hochwertiger und anspruchsvoller Spielfilme, Diskussionen und sonstiger Beiträge im Nachtprogramm von ARD und ZDF.

    Es gilt also für die Enquette-Kommission den Kulturauftrag genauer zu bestimmen und in einem zweiten Schritt Anregungen/Lösungen/Vorschriften für die bestmögliche Ausübung dieses Auftrages in den öffentlichen-rechtlichen Anstalten zu finden.