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Stärkung und Kontrolle des kulturellen Auftrages der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten


Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat auf Basis des Grundgesetzes diverse Aufgaben zu erfüllen, wozu auch diverse Informations-, Meinungsbildungs,- und Kontrollfunktionen aus den allgemeinen Aufgaben der Medien gehören. Dazu gehört auch ein "öffentlich-rechtlicher Kulturauftrag", welche a) noch zu ungenau bestimmt ist und b) von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu wenig ausgeübt wird.

Als Beispiele kann man hier vielleicht die spärlichen Kultursendungen auf den öffentlich-rechtlichen Radiosendern nennen, aber auch das Verstecken qualitativ-hochwertiger und anspruchsvoller Spielfilme, Diskussionen und sonstiger Beiträge im Nachtprogramm von ARD und ZDF.

Es gilt also für die Enquette-Kommission den Kulturauftrag genauer zu bestimmen und in einem zweiten Schritt Anregungen/Lösungen/Vorschriften für die bestmögliche Ausübung dieses Auftrages in den öffentlichen-rechtlichen Anstalten zu finden.


Diskussionen

  • SdN ist dagegen
    +1

    Verfehlt nicht gerade im Bereich der Kultur ein bürokratischer Ansatz der Definition das Ziel? Wäre die Folge nicht Mainstream statt Diversivität? Ist es nicht besser, Kultursendungen mit vernichtend geringer Quote wenigstens im Nachtprogramm zu senden, statt sie nach Evaluation komplett zu streichen? Wäre es besser, diese Sendungen zur Prime-Time auszustrahlen und so der Kritik am 'zuschauerentfremdeten' GEZ-Fernsehen Vorschub zu leisten?

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