Papier: 01.01.01.01 Anwendung der Kommunikationsgrundrechte auf Internetkommunikation, Lücken, Einordnungsschwierigkeiten - TEIL 3
Originalversion
1 | III. (Technische) Veränderungen und neue grundrechtliche |
2 | Einordnungsprobleme |
3 | |
4 | 1. Das Internet |
5 | |
6 | Aufgrund der technischen Veränderungen hat sich auch die |
7 | Kommunikationsstruktur verändert. Zum einen hat sich durch |
8 | die Entwicklung des Internet eine neue Plattform eröffnet, |
9 | auf der Kommunikation stattfinden kann. Die klassische |
10 | Massenkommunikation wie die Pressetätigkeit und die |
11 | klassische Rundfunktätigkeit wird nun auch im Internet |
12 | ausgeübt. Für diese bietet das Internet eine neue Plattform, |
13 | um ihre Inhalte anzubieten. Aber auch die |
14 | Individualkommunikation hat über das Internet neue Formate |
15 | gefunden (siehe beispielsweise E-Mail oder |
16 | Messenger-Dienste). Die Kommunikationsmöglichkeiten haben |
17 | sich also erweitert. Zudem kann nun auch jeder Einzelne ohne |
18 | großen finanziellen und zeitlichen Aufwand |
19 | Massenkommunikation betreiben, zum Beispiel indem er einen |
20 | eigenen Blog betreibt und dort Inhalte zur Verfügung stellt. |
21 | Somit hat heute jede und jeder die Möglichkeit, eine |
22 | unbestimmte Vielzahl von Personen mit ihren / seinen |
23 | Inhalten zu erreichen. |
24 | |
25 | Zum anderen hat sich durch die weitere Entwicklung des |
26 | Internet zu einem Web 2.0 auch die Rolle des Einzelnen im |
27 | Kommunikationsprozess verändert. Während früher streng |
28 | zwischen dem Anbieter und dem Nutzer der Information |
29 | unterschieden werden konnte, steht heute die Interaktion |
30 | zwischen Anbieter und Nutzer im Vordergrund. Der Einzelne |
31 | kann auch dadurch Massenkommunikation betreiben, dass er |
32 | durch verschiedene Dienste eine Vielzahl von unbestimmten |
33 | Personen mit seinen Inhalten erreichen kann, indem er fremde |
34 | Beiträge kommentiert. Da in fast jedem veröffentlichten |
35 | Inhalt dem Nutzer wiederum die Möglichkeit eingeräumt wird, |
36 | zu reagieren, verändert sich die Massenkommunikation von |
37 | einer one-to-many (wobei one früher nur die klassischen |
38 | Medien waren) heute zunehmend zu einer many-to-many |
39 | Kommunikation. |
40 | |
41 | 2. Abgrenzung innerhalb der Massenkommunikation Presse |
42 | Rundfunk |
43 | |
44 | Aufgrund der Konvergenz der Medien ist die Abgrenzung |
45 | zwischen Presse und Rundfunk teilweise schwierig geworden. |
46 | Sowohl Verlage als auch Rundfunkveranstalter verbreiten im |
47 | Internet Texte sowie Audio- und Videoangebote. Problematisch |
48 | ist dabei die verfassungsrechtliche Einordnung als Rundfunk |
49 | oder Presse. Wenn man weiterhin auf die verkörperte |
50 | beziehungsweise nichtverkörperte Verbreitungsform abstellt, |
51 | würde es sich bei im Internet verbreiteter |
52 | Massenkommunikation, egal ob es um Texte, Audio- oder |
53 | audiovisuelle Beiträge geht, um Rundfunk handeln. Das würde |
54 | dazu führen, dass die gleiche Tätigkeit, die in einer |
55 | Zeitschrift abgedruckt als Presse eingeordnet wird, als |
56 | Rundfunk einzustufen ist, wenn sie im Internet |
57 | veröffentlicht wird (vgl. hierzu auch Kapitel VI.). |
58 | |
59 | 3. Neue Dienste und eine Einordnung in Individual- bzw. |
60 | Massenkommunikation |
61 | |
62 | [im Originalpapier liegt hier eine Grafik vor - wird |
63 | nachgereicht] |
64 | |
65 | Kanäle digitaler politischer Kommunikation [Anmerkung: Die |
66 | Einteilung folgt der üblichen englischen Terminologie. Die |
67 | Abkürzung „C“ steht für Citizen(s), „G“ für Government und |
68 | „B“ für Business, wobei unter Government jegliche staatliche |
69 | Institution verstanden wird. „C2G“ beispielsweise bedeutet |
70 | somit „Citizen(s)-to-Government“. Die Tabelle orientiert |
71 | sich an einer ähnlichen Aufstellung im Zwischenbericht der |
72 | Projektgruppe Demokratie und Staat. (vgl.: Deutscher |
73 | Bundestag: … Zwischenbericht der Enquete-Kommission |
74 | „Internet und digitale Gesellschaft“ / Demokratie und Staat. |
75 | Kapitel 1.3.1 „Kanäle digitaler Kommunikation“. |
76 | Erscheinungsdatum offen.) und vgl. auch: Stern, Jürgen: Web |
77 | 2.0 trifft Politik 3.11. Bringt politische Kommunikation |
78 | durch das Internet mehr Transparenz, Partizipation und |
79 | Legitimität? In: Patzelt, Werner / Sebaldt, Martin / |
80 | Kranenpohl, Uwe (Hrsg.): Res publica semper reformanda: |
81 | Wissenschaft und politische Bildung im Dienste des |
82 | Gemeinwohls. Festschrift für Heinrich Oberreuter zum 65. |
83 | Geburtstag. Wiesbaden: 2007. S. 168-179 sowie Heise, |
84 | Christian: Kanäle für elektronische Beteiligungsformen |
85 | (Beta), 2010. Online abrufbar unter: |
86 | www.e-demokratie.org/elektronische-kanaele] |
87 | |
88 | Das Medium Internet an sich ist nicht pauschal als |
89 | Massenmedium einzustufen. Es kann ebenso der Massen- wie |
90 | auch der Individualkommunikation dienen. Entscheidend dabei |
91 | ist der einzelne Dienst, der genutzt wird. [ Vgl.: |
92 | Holznagel, Bernd / Schumacher, Pascal in: Kloepfer, Michael |
93 | (Hrsg.): Netzneutralität in der Informationsgesellschaft. |
94 | 2011, S. 47 (55).]So gibt es verschiedene Dienste im |
95 | Internet, die zunächst einmal der Kommunikationsart |
96 | zugeordnet werden müssen, um eine rechtliche Bewertung |
97 | vornehmen zu können. Denn der Massenkommunikation kommt |
98 | aufgrund der besonderen Meinungsmacht eine besondere |
99 | Bedeutung innerhalb einer demokratischen Gesellschaft zu. |
100 | [Vgl.: Koreng, Ansgar: Zensur im Internet. Der |
101 | verfassungsrechtliche Schutz der digitalen |
102 | Massenkommunikation. 2010, S. 40.]Eine generelle Einordnung |
103 | der neuen Internetdienste in Individual- beziehungsweise |
104 | Massenkommunikation ist schwierig, da es immer auf die |
105 | konkrete Ausgestaltung des Dienstes und die jeweiligen |
106 | persönlichen Einstellungen des Nutzers ankommt. Entscheidend |
107 | für die Abgrenzung ist jedoch der Kreis der Adressaten, an |
108 | die die Kommunikationsinhalte gerichtet sind. Ist der Inhalt |
109 | an eine oder mehrere bestimmte Personen gerichtet, handelt |
110 | es sich um Individualkommunikation. Ist der Inhalt dagegen |
111 | an eine unbestimmte Vielzahl von Personen gerichtet, liegt |
112 | Massenkommunikation vor. |
113 | |
114 | Unterschieden werden kann aber auch auf der Seite des |
115 | Sich-Äußernden. Man fragt also danach, ob sich nur eine |
116 | Person äußert oder mehrere Menschen Kommunikationsinhalte |
117 | bereitstellen. Insofern gibt es die |
118 | one-to-one-Kommunikation, die als Individualkommunikation |
119 | einzuordnen ist, und die one-to-many-Kommunikation, die |
120 | Massenkommunikation darstellt. Dabei ist zu beachten, dass |
121 | unter one-to-one auch mehrere Adressaten angesprochen werden |
122 | können, die jedoch bestimmt sind. Gleichsam ist many-to-one |
123 | auch Individualkommunikation, wenn gilt, dass unter one auch |
124 | mehrere Personen erfasst werden, die bestimmt sind. |
125 | Many-to-many ist als Massenkommunikation aufzufassen. An |
126 | dieser Einordnung orientiert sich auch die oben dargestellte |
127 | Tabelle, die die verschiedenen Kanäle (Dienste) einer Art |
128 | der Kommunikation (Massen- oder Individualkommunikation) |
129 | zuteilt. |
130 | |
131 | Als klassische Individualkommunikation sind die Mail-Dienste |
132 | und die Internet-Telefonie einzustufen, da die |
133 | Kommunikationsinhalte hier immer an eine bestimmte Person |
134 | oder an einen bestimmten Personenkreis adressiert sind. |
135 | Soziale Netzwerke beispielsweise können nicht pauschal als |
136 | Massen- oder Individualkommunikation bezeichnet werden. |
137 | Aufgrund der zahlreichen Funktionen und Dienste, die soziale |
138 | Netzwerke zur Verfügung stellen, kommt es auf die spezielle |
139 | Kommunikation an. So kann man über soziale Netzwerke |
140 | netzwerkeigene Messenger-Programme nutzen, die wie Chats und |
141 | Mails funktionieren. Dabei handelt es sich dann um |
142 | Individualkommunikation. Die Möglichkeit über soziale |
143 | Netzwerke Massenkommunikation zu betreiben, beginnt mit dem |
144 | Öffentlichmachen von Informationen, indem zum Beispiel |
145 | Informationen über die eigene Person preisgegeben werden. |
146 | Aber auch in diesem Rahmen kann es sich durchaus um |
147 | Individualkommunikation handeln, wenn nämlich über die |
148 | Privatsphäre-Einstellungen wiederum nur ein begrenzter |
149 | Personenkreis ausgewählt wird, dem die Informationen |
150 | zugänglich sind. Dagegen sind Blogs und Foren, wenn sie |
151 | nicht benutzereingeschränkt sind, als typische |
152 | Massenkommunikation anzusehen. |
153 | |
154 | 4. Jedermann als Anbieter von Massenkommunikation |
155 | |
156 | Heutzutage kann jede und jeder mit Hilfe des Internet |
157 | Massenkommunikation betreiben. Die Beschränkung auf einige |
158 | wenige wie große Zeitungsverlage und Rundfunkveranstalter |
159 | ist aufgehoben. Somit muss auch die oder der Einzelne, wenn |
160 | sie oder er Massenkommunikation betreibt, von Art. 5 I 2 GG |
161 | geschützt sein, sobald es Sachverhalte betrifft, die über |
162 | die Zulässigkeit der einzelnen Meinung hinausgehen. |
163 | Problematisch ist nur, ob der Einzelne von der |
164 | Pressefreiheit oder von der Rundfunkfreiheit erfasst wird |
165 | oder gar unter den Schutz einer neuen Freiheit zu fassen |
166 | ist. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | III. (Technische) Veränderungen und neue grundrechtliche |
2 | Einordnungsprobleme |
3 | |
4 | 1. Das Internet |
5 | |
6 | Aufgrund der technischen Veränderungen hat sich auch die |
7 | Kommunikationsstruktur verändert. Zum einen hat sich durch |
8 | die Entwicklung des Internet eine neue Plattform eröffnet, |
9 | auf der Kommunikation stattfinden kann. Die klassische |
10 | Massenkommunikation wie die Pressetätigkeit und die |
11 | klassische Rundfunktätigkeit wird nun auch im Internet |
12 | ausgeübt. Für diese bietet das Internet eine neue Plattform, |
13 | um ihre Inhalte anzubieten. Aber auch die |
14 | Individualkommunikation hat über das Internet neue Formate |
15 | gefunden (siehe beispielsweise E-Mail oder |
16 | Messenger-Dienste). Die Kommunikationsmöglichkeiten haben |
17 | sich also erweitert. Zudem kann nun auch jeder Einzelne ohne |
18 | großen finanziellen und zeitlichen Aufwand |
19 | Massenkommunikation betreiben, zum Beispiel indem er einen |
20 | eigenen Blog betreibt und dort Inhalte zur Verfügung stellt. |
21 | Somit hat heute jede und jeder die Möglichkeit, eine |
22 | unbestimmte Vielzahl von Personen mit ihren / seinen |
23 | Inhalten zu erreichen. |
24 | |
25 | Zum anderen hat sich durch die weitere Entwicklung des |
26 | Internet zu einem Web 2.0 auch die Rolle des Einzelnen im |
27 | Kommunikationsprozess verändert. Während früher streng |
28 | zwischen dem Anbieter und dem Nutzer der Information |
29 | unterschieden werden konnte, steht heute die Interaktion |
30 | zwischen Anbieter und Nutzer im Vordergrund. Der Einzelne |
31 | kann auch dadurch Massenkommunikation betreiben, dass er |
32 | durch verschiedene Dienste eine Vielzahl von unbestimmten |
33 | Personen mit seinen Inhalten erreichen kann, indem er fremde |
34 | Beiträge kommentiert. Da in fast jedem veröffentlichten |
35 | Inhalt dem Nutzer wiederum die Möglichkeit eingeräumt wird, |
36 | zu reagieren, verändert sich die Massenkommunikation von |
37 | einer one-to-many (wobei one früher nur die klassischen |
38 | Medien waren) heute zunehmend zu einer many-to-many |
39 | Kommunikation. |
40 | |
41 | 2. Abgrenzung innerhalb der Massenkommunikation Presse |
42 | Rundfunk |
43 | |
44 | Aufgrund der Konvergenz der Medien ist die Abgrenzung |
45 | zwischen Presse und Rundfunk teilweise schwierig geworden. |
46 | Sowohl Verlage als auch Rundfunkveranstalter verbreiten im |
47 | Internet Texte sowie Audio- und Videoangebote. Problematisch |
48 | ist dabei die verfassungsrechtliche Einordnung als Rundfunk |
49 | oder Presse. Wenn man weiterhin auf die verkörperte |
50 | beziehungsweise nichtverkörperte Verbreitungsform abstellt, |
51 | würde es sich bei im Internet verbreiteter |
52 | Massenkommunikation, egal ob es um Texte, Audio- oder |
53 | audiovisuelle Beiträge geht, um Rundfunk handeln. Das würde |
54 | dazu führen, dass die gleiche Tätigkeit, die in einer |
55 | Zeitschrift abgedruckt als Presse eingeordnet wird, als |
56 | Rundfunk einzustufen ist, wenn sie im Internet |
57 | veröffentlicht wird (vgl. hierzu auch Kapitel VI.). |
58 | |
59 | 3. Neue Dienste und eine Einordnung in Individual- bzw. |
60 | Massenkommunikation |
61 | |
62 | [im Originalpapier liegt hier eine Grafik vor - wird |
63 | nachgereicht] |
64 | |
65 | Kanäle digitaler politischer Kommunikation [Anmerkung: Die |
66 | Einteilung folgt der üblichen englischen Terminologie. Die |
67 | Abkürzung „C“ steht für Citizen(s), „G“ für Government und |
68 | „B“ für Business, wobei unter Government jegliche staatliche |
69 | Institution verstanden wird. „C2G“ beispielsweise bedeutet |
70 | somit „Citizen(s)-to-Government“. Die Tabelle orientiert |
71 | sich an einer ähnlichen Aufstellung im Zwischenbericht der |
72 | Projektgruppe Demokratie und Staat. (vgl.: Deutscher |
73 | Bundestag: … Zwischenbericht der Enquete-Kommission |
74 | „Internet und digitale Gesellschaft“ / Demokratie und Staat. |
75 | Kapitel 1.3.1 „Kanäle digitaler Kommunikation“. |
76 | Erscheinungsdatum offen.) und vgl. auch: Stern, Jürgen: Web |
77 | 2.0 trifft Politik 3.11. Bringt politische Kommunikation |
78 | durch das Internet mehr Transparenz, Partizipation und |
79 | Legitimität? In: Patzelt, Werner / Sebaldt, Martin / |
80 | Kranenpohl, Uwe (Hrsg.): Res publica semper reformanda: |
81 | Wissenschaft und politische Bildung im Dienste des |
82 | Gemeinwohls. Festschrift für Heinrich Oberreuter zum 65. |
83 | Geburtstag. Wiesbaden: 2007. S. 168-179 sowie Heise, |
84 | Christian: Kanäle für elektronische Beteiligungsformen |
85 | (Beta), 2010. Online abrufbar unter: |
86 | www.e-demokratie.org/elektronische-kanaele] |
87 | |
88 | Das Medium Internet an sich ist nicht pauschal als |
89 | Massenmedium einzustufen. Es kann ebenso der Massen- wie |
90 | auch der Individualkommunikation dienen. Entscheidend dabei |
91 | ist der einzelne Dienst, der genutzt wird. [ Vgl.: |
92 | Holznagel, Bernd / Schumacher, Pascal in: Kloepfer, Michael |
93 | (Hrsg.): Netzneutralität in der Informationsgesellschaft. |
94 | 2011, S. 47 (55).]So gibt es verschiedene Dienste im |
95 | Internet, die zunächst einmal der Kommunikationsart |
96 | zugeordnet werden müssen, um eine rechtliche Bewertung |
97 | vornehmen zu können. Denn der Massenkommunikation kommt |
98 | aufgrund der besonderen Meinungsmacht eine besondere |
99 | Bedeutung innerhalb einer demokratischen Gesellschaft zu. |
100 | [Vgl.: Koreng, Ansgar: Zensur im Internet. Der |
101 | verfassungsrechtliche Schutz der digitalen |
102 | Massenkommunikation. 2010, S. 40.]Eine generelle Einordnung |
103 | der neuen Internetdienste in Individual- beziehungsweise |
104 | Massenkommunikation ist schwierig, da es immer auf die |
105 | konkrete Ausgestaltung des Dienstes und die jeweiligen |
106 | persönlichen Einstellungen des Nutzers ankommt. Entscheidend |
107 | für die Abgrenzung ist jedoch der Kreis der Adressaten, an |
108 | die die Kommunikationsinhalte gerichtet sind. Ist der Inhalt |
109 | an eine oder mehrere bestimmte Personen gerichtet, handelt |
110 | es sich um Individualkommunikation. Ist der Inhalt dagegen |
111 | an eine unbestimmte Vielzahl von Personen gerichtet, liegt |
112 | Massenkommunikation vor. |
113 | |
114 | Unterschieden werden kann aber auch auf der Seite des |
115 | Sich-Äußernden. Man fragt also danach, ob sich nur eine |
116 | Person äußert oder mehrere Menschen Kommunikationsinhalte |
117 | bereitstellen. Insofern gibt es die |
118 | one-to-one-Kommunikation, die als Individualkommunikation |
119 | einzuordnen ist, und die one-to-many-Kommunikation, die |
120 | Massenkommunikation darstellt. Dabei ist zu beachten, dass |
121 | unter one-to-one auch mehrere Adressaten angesprochen werden |
122 | können, die jedoch bestimmt sind. Gleichsam ist many-to-one |
123 | auch Individualkommunikation, wenn gilt, dass unter one auch |
124 | mehrere Personen erfasst werden, die bestimmt sind. |
125 | Many-to-many ist als Massenkommunikation aufzufassen. An |
126 | dieser Einordnung orientiert sich auch die oben dargestellte |
127 | Tabelle, die die verschiedenen Kanäle (Dienste) einer Art |
128 | der Kommunikation (Massen- oder Individualkommunikation) |
129 | zuteilt. |
130 | |
131 | Als klassische Individualkommunikation sind die Mail-Dienste |
132 | und die Internet-Telefonie einzustufen, da die |
133 | Kommunikationsinhalte hier immer an eine bestimmte Person |
134 | oder an einen bestimmten Personenkreis adressiert sind. |
135 | Soziale Netzwerke beispielsweise können nicht pauschal als |
136 | Massen- oder Individualkommunikation bezeichnet werden. |
137 | Aufgrund der zahlreichen Funktionen und Dienste, die soziale |
138 | Netzwerke zur Verfügung stellen, kommt es auf die spezielle |
139 | Kommunikation an. So kann man über soziale Netzwerke |
140 | netzwerkeigene Messenger-Programme nutzen, die wie Chats und |
141 | Mails funktionieren. Dabei handelt es sich dann um |
142 | Individualkommunikation. Die Möglichkeit über soziale |
143 | Netzwerke Massenkommunikation zu betreiben, beginnt mit dem |
144 | Öffentlichmachen von Informationen, indem zum Beispiel |
145 | Informationen über die eigene Person preisgegeben werden. |
146 | Aber auch in diesem Rahmen kann es sich durchaus um |
147 | Individualkommunikation handeln, wenn nämlich über die |
148 | Privatsphäre-Einstellungen wiederum nur ein begrenzter |
149 | Personenkreis ausgewählt wird, dem die Informationen |
150 | zugänglich sind. Dagegen sind Blogs und Foren, wenn sie |
151 | nicht benutzereingeschränkt sind, als typische |
152 | Massenkommunikation anzusehen. |
153 | |
154 | 4. Jedermann als Anbieter von Massenkommunikation |
155 | |
156 | Heutzutage kann jede und jeder mit Hilfe des Internet |
157 | Massenkommunikation betreiben. Die Beschränkung auf einige |
158 | wenige wie große Zeitungsverlage und Rundfunkveranstalter |
159 | ist aufgehoben. Somit muss auch die oder der Einzelne, wenn |
160 | sie oder er Massenkommunikation betreibt, von Art. 5 I 2 GG |
161 | geschützt sein, sobald es Sachverhalte betrifft, die über |
162 | die Zulässigkeit der einzelnen Meinung hinausgehen. |
163 | Problematisch ist nur, ob der Einzelne von der |
164 | Pressefreiheit oder von der Rundfunkfreiheit erfasst wird |
165 | oder gar unter den Schutz einer neuen Freiheit zu fassen |
166 | ist. |
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