Papier: 01.01.01.01 Anwendung der Kommunikationsgrundrechte auf Internetkommunikation, Lücken, Einordnungsschwierigkeiten - TEIL 3

Originalversion

1 III. (Technische) Veränderungen und neue grundrechtliche
2 Einordnungsprobleme
3
4 1. Das Internet
5
6 Aufgrund der technischen Veränderungen hat sich auch die
7 Kommunikationsstruktur verändert. Zum einen hat sich durch
8 die Entwicklung des Internet eine neue Plattform eröffnet,
9 auf der Kommunikation stattfinden kann. Die klassische
10 Massenkommunikation wie die Pressetätigkeit und die
11 klassische Rundfunktätigkeit wird nun auch im Internet
12 ausgeübt. Für diese bietet das Internet eine neue Plattform,
13 um ihre Inhalte anzubieten. Aber auch die
14 Individualkommunikation hat über das Internet neue Formate
15 gefunden (siehe beispielsweise E-Mail oder
16 Messenger-Dienste). Die Kommunikationsmöglichkeiten haben
17 sich also erweitert. Zudem kann nun auch jeder Einzelne ohne
18 großen finanziellen und zeitlichen Aufwand
19 Massenkommunikation betreiben, zum Beispiel indem er einen
20 eigenen Blog betreibt und dort Inhalte zur Verfügung stellt.
21 Somit hat heute jede und jeder die Möglichkeit, eine
22 unbestimmte Vielzahl von Personen mit ihren / seinen
23 Inhalten zu erreichen.
24
25 Zum anderen hat sich durch die weitere Entwicklung des
26 Internet zu einem Web 2.0 auch die Rolle des Einzelnen im
27 Kommunikationsprozess verändert. Während früher streng
28 zwischen dem Anbieter und dem Nutzer der Information
29 unterschieden werden konnte, steht heute die Interaktion
30 zwischen Anbieter und Nutzer im Vordergrund. Der Einzelne
31 kann auch dadurch Massenkommunikation betreiben, dass er
32 durch verschiedene Dienste eine Vielzahl von unbestimmten
33 Personen mit seinen Inhalten erreichen kann, indem er fremde
34 Beiträge kommentiert. Da in fast jedem veröffentlichten
35 Inhalt dem Nutzer wiederum die Möglichkeit eingeräumt wird,
36 zu reagieren, verändert sich die Massenkommunikation von
37 einer one-to-many (wobei one früher nur die klassischen
38 Medien waren) heute zunehmend zu einer many-to-many
39 Kommunikation.
40
41 2. Abgrenzung innerhalb der Massenkommunikation Presse 
42 Rundfunk
43
44 Aufgrund der Konvergenz der Medien ist die Abgrenzung
45 zwischen Presse und Rundfunk teilweise schwierig geworden.
46 Sowohl Verlage als auch Rundfunkveranstalter verbreiten im
47 Internet Texte sowie Audio- und Videoangebote. Problematisch
48 ist dabei die verfassungsrechtliche Einordnung als Rundfunk
49 oder Presse. Wenn man weiterhin auf die verkörperte
50 beziehungsweise nichtverkörperte Verbreitungsform abstellt,
51 würde es sich bei im Internet verbreiteter
52 Massenkommunikation, egal ob es um Texte, Audio- oder
53 audiovisuelle Beiträge geht, um Rundfunk handeln. Das würde
54 dazu führen, dass die gleiche Tätigkeit, die in einer
55 Zeitschrift abgedruckt als Presse eingeordnet wird, als
56 Rundfunk einzustufen ist, wenn sie im Internet
57 veröffentlicht wird (vgl. hierzu auch Kapitel VI.).
58
59 3. Neue Dienste und eine Einordnung in Individual- bzw.
60 Massenkommunikation
61
62 [im Originalpapier liegt hier eine Grafik vor - wird
63 nachgereicht]
64
65 Kanäle digitaler politischer Kommunikation [Anmerkung: Die
66 Einteilung folgt der üblichen englischen Terminologie. Die
67 Abkürzung „C“ steht für Citizen(s), „G“ für Government und
68 „B“ für Business, wobei unter Government jegliche staatliche
69 Institution verstanden wird. „C2G“ beispielsweise bedeutet
70 somit „Citizen(s)-to-Government“. Die Tabelle orientiert
71 sich an einer ähnlichen Aufstellung im Zwischenbericht der
72 Projektgruppe Demokratie und Staat. (vgl.: Deutscher
73 Bundestag: … Zwischenbericht der Enquete-Kommission
74 „Internet und digitale Gesellschaft“ / Demokratie und Staat.
75 Kapitel 1.3.1 „Kanäle digitaler Kommunikation“.
76 Erscheinungsdatum offen.) und vgl. auch: Stern, Jürgen: Web
77 2.0 trifft Politik 3.11. Bringt politische Kommunikation
78 durch das Internet mehr Transparenz, Partizipation und
79 Legitimität? In: Patzelt, Werner / Sebaldt, Martin /
80 Kranenpohl, Uwe (Hrsg.): Res publica semper reformanda:
81 Wissenschaft und politische Bildung im Dienste des
82 Gemeinwohls. Festschrift für Heinrich Oberreuter zum 65.
83 Geburtstag. Wiesbaden: 2007. S. 168-179 sowie Heise,
84 Christian: Kanäle für elektronische Beteiligungsformen
85 (Beta), 2010. Online abrufbar unter:
86 www.e-demokratie.org/elektronische-kanaele]
87
88 Das Medium Internet an sich ist nicht pauschal als
89 Massenmedium einzustufen. Es kann ebenso der Massen- wie
90 auch der Individualkommunikation dienen. Entscheidend dabei
91 ist der einzelne Dienst, der genutzt wird. [ Vgl.:
92 Holznagel, Bernd / Schumacher, Pascal in: Kloepfer, Michael
93 (Hrsg.): Netzneutralität in der Informationsgesellschaft.
94 2011, S. 47 (55).]So gibt es verschiedene Dienste im
95 Internet, die zunächst einmal der Kommunikationsart
96 zugeordnet werden müssen, um eine rechtliche Bewertung
97 vornehmen zu können. Denn der Massenkommunikation kommt
98 aufgrund der besonderen Meinungsmacht eine besondere
99 Bedeutung innerhalb einer demokratischen Gesellschaft zu.
100 [Vgl.: Koreng, Ansgar: Zensur im Internet. Der
101 verfassungsrechtliche Schutz der digitalen
102 Massenkommunikation. 2010, S. 40.]Eine generelle Einordnung
103 der neuen Internetdienste in Individual- beziehungsweise
104 Massenkommunikation ist schwierig, da es immer auf die
105 konkrete Ausgestaltung des Dienstes und die jeweiligen
106 persönlichen Einstellungen des Nutzers ankommt. Entscheidend
107 für die Abgrenzung ist jedoch der Kreis der Adressaten, an
108 die die Kommunikationsinhalte gerichtet sind. Ist der Inhalt
109 an eine oder mehrere bestimmte Personen gerichtet, handelt
110 es sich um Individualkommunikation. Ist der Inhalt dagegen
111 an eine unbestimmte Vielzahl von Personen gerichtet, liegt
112 Massenkommunikation vor.
113
114 Unterschieden werden kann aber auch auf der Seite des
115 Sich-Äußernden. Man fragt also danach, ob sich nur eine
116 Person äußert oder mehrere Menschen Kommunikationsinhalte
117 bereitstellen. Insofern gibt es die
118 one-to-one-Kommunikation, die als Individualkommunikation
119 einzuordnen ist, und die one-to-many-Kommunikation, die
120 Massenkommunikation darstellt. Dabei ist zu beachten, dass
121 unter one-to-one auch mehrere Adressaten angesprochen werden
122 können, die jedoch bestimmt sind. Gleichsam ist many-to-one
123 auch Individualkommunikation, wenn gilt, dass unter one auch
124 mehrere Personen erfasst werden, die bestimmt sind.
125 Many-to-many ist als Massenkommunikation aufzufassen. An
126 dieser Einordnung orientiert sich auch die oben dargestellte
127 Tabelle, die die verschiedenen Kanäle (Dienste) einer Art
128 der Kommunikation (Massen- oder Individualkommunikation)
129 zuteilt.
130
131 Als klassische Individualkommunikation sind die Mail-Dienste
132 und die Internet-Telefonie einzustufen, da die
133 Kommunikationsinhalte hier immer an eine bestimmte Person
134 oder an einen bestimmten Personenkreis adressiert sind.
135 Soziale Netzwerke beispielsweise können nicht pauschal als
136 Massen- oder Individualkommunikation bezeichnet werden.
137 Aufgrund der zahlreichen Funktionen und Dienste, die soziale
138 Netzwerke zur Verfügung stellen, kommt es auf die spezielle
139 Kommunikation an. So kann man über soziale Netzwerke
140 netzwerkeigene Messenger-Programme nutzen, die wie Chats und
141 Mails funktionieren. Dabei handelt es sich dann um
142 Individualkommunikation. Die Möglichkeit über soziale
143 Netzwerke Massenkommunikation zu betreiben, beginnt mit dem
144 Öffentlichmachen von Informationen, indem zum Beispiel
145 Informationen über die eigene Person preisgegeben werden.
146 Aber auch in diesem Rahmen kann es sich durchaus um
147 Individualkommunikation handeln, wenn nämlich über die
148 Privatsphäre-Einstellungen wiederum nur ein begrenzter
149 Personenkreis ausgewählt wird, dem die Informationen
150 zugänglich sind. Dagegen sind Blogs und Foren, wenn sie
151 nicht benutzereingeschränkt sind, als typische
152 Massenkommunikation anzusehen.
153
154 4. Jedermann als Anbieter von Massenkommunikation
155
156 Heutzutage kann jede und jeder mit Hilfe des Internet
157 Massenkommunikation betreiben. Die Beschränkung auf einige
158 wenige wie große Zeitungsverlage und Rundfunkveranstalter
159 ist aufgehoben. Somit muss auch die oder der Einzelne, wenn
160 sie oder er Massenkommunikation betreibt, von Art. 5 I 2 GG
161 geschützt sein, sobald es Sachverhalte betrifft, die über
162 die Zulässigkeit der einzelnen Meinung hinausgehen.
163 Problematisch ist nur, ob der Einzelne von der
164 Pressefreiheit oder von der Rundfunkfreiheit erfasst wird
165 oder gar unter den Schutz einer neuen Freiheit zu fassen
166 ist.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 III. (Technische) Veränderungen und neue grundrechtliche
2 Einordnungsprobleme
3
4 1. Das Internet
5
6 Aufgrund der technischen Veränderungen hat sich auch die
7 Kommunikationsstruktur verändert. Zum einen hat sich durch
8 die Entwicklung des Internet eine neue Plattform eröffnet,
9 auf der Kommunikation stattfinden kann. Die klassische
10 Massenkommunikation wie die Pressetätigkeit und die
11 klassische Rundfunktätigkeit wird nun auch im Internet
12 ausgeübt. Für diese bietet das Internet eine neue Plattform,
13 um ihre Inhalte anzubieten. Aber auch die
14 Individualkommunikation hat über das Internet neue Formate
15 gefunden (siehe beispielsweise E-Mail oder
16 Messenger-Dienste). Die Kommunikationsmöglichkeiten haben
17 sich also erweitert. Zudem kann nun auch jeder Einzelne ohne
18 großen finanziellen und zeitlichen Aufwand
19 Massenkommunikation betreiben, zum Beispiel indem er einen
20 eigenen Blog betreibt und dort Inhalte zur Verfügung stellt.
21 Somit hat heute jede und jeder die Möglichkeit, eine
22 unbestimmte Vielzahl von Personen mit ihren / seinen
23 Inhalten zu erreichen.
24
25 Zum anderen hat sich durch die weitere Entwicklung des
26 Internet zu einem Web 2.0 auch die Rolle des Einzelnen im
27 Kommunikationsprozess verändert. Während früher streng
28 zwischen dem Anbieter und dem Nutzer der Information
29 unterschieden werden konnte, steht heute die Interaktion
30 zwischen Anbieter und Nutzer im Vordergrund. Der Einzelne
31 kann auch dadurch Massenkommunikation betreiben, dass er
32 durch verschiedene Dienste eine Vielzahl von unbestimmten
33 Personen mit seinen Inhalten erreichen kann, indem er fremde
34 Beiträge kommentiert. Da in fast jedem veröffentlichten
35 Inhalt dem Nutzer wiederum die Möglichkeit eingeräumt wird,
36 zu reagieren, verändert sich die Massenkommunikation von
37 einer one-to-many (wobei one früher nur die klassischen
38 Medien waren) heute zunehmend zu einer many-to-many
39 Kommunikation.
40
41 2. Abgrenzung innerhalb der Massenkommunikation Presse 
42 Rundfunk
43
44 Aufgrund der Konvergenz der Medien ist die Abgrenzung
45 zwischen Presse und Rundfunk teilweise schwierig geworden.
46 Sowohl Verlage als auch Rundfunkveranstalter verbreiten im
47 Internet Texte sowie Audio- und Videoangebote. Problematisch
48 ist dabei die verfassungsrechtliche Einordnung als Rundfunk
49 oder Presse. Wenn man weiterhin auf die verkörperte
50 beziehungsweise nichtverkörperte Verbreitungsform abstellt,
51 würde es sich bei im Internet verbreiteter
52 Massenkommunikation, egal ob es um Texte, Audio- oder
53 audiovisuelle Beiträge geht, um Rundfunk handeln. Das würde
54 dazu führen, dass die gleiche Tätigkeit, die in einer
55 Zeitschrift abgedruckt als Presse eingeordnet wird, als
56 Rundfunk einzustufen ist, wenn sie im Internet
57 veröffentlicht wird (vgl. hierzu auch Kapitel VI.).
58
59 3. Neue Dienste und eine Einordnung in Individual- bzw.
60 Massenkommunikation
61
62 [im Originalpapier liegt hier eine Grafik vor - wird
63 nachgereicht]
64
65 Kanäle digitaler politischer Kommunikation [Anmerkung: Die
66 Einteilung folgt der üblichen englischen Terminologie. Die
67 Abkürzung „C“ steht für Citizen(s), „G“ für Government und
68 „B“ für Business, wobei unter Government jegliche staatliche
69 Institution verstanden wird. „C2G“ beispielsweise bedeutet
70 somit „Citizen(s)-to-Government“. Die Tabelle orientiert
71 sich an einer ähnlichen Aufstellung im Zwischenbericht der
72 Projektgruppe Demokratie und Staat. (vgl.: Deutscher
73 Bundestag: … Zwischenbericht der Enquete-Kommission
74 „Internet und digitale Gesellschaft“ / Demokratie und Staat.
75 Kapitel 1.3.1 „Kanäle digitaler Kommunikation“.
76 Erscheinungsdatum offen.) und vgl. auch: Stern, Jürgen: Web
77 2.0 trifft Politik 3.11. Bringt politische Kommunikation
78 durch das Internet mehr Transparenz, Partizipation und
79 Legitimität? In: Patzelt, Werner / Sebaldt, Martin /
80 Kranenpohl, Uwe (Hrsg.): Res publica semper reformanda:
81 Wissenschaft und politische Bildung im Dienste des
82 Gemeinwohls. Festschrift für Heinrich Oberreuter zum 65.
83 Geburtstag. Wiesbaden: 2007. S. 168-179 sowie Heise,
84 Christian: Kanäle für elektronische Beteiligungsformen
85 (Beta), 2010. Online abrufbar unter:
86 www.e-demokratie.org/elektronische-kanaele]
87
88 Das Medium Internet an sich ist nicht pauschal als
89 Massenmedium einzustufen. Es kann ebenso der Massen- wie
90 auch der Individualkommunikation dienen. Entscheidend dabei
91 ist der einzelne Dienst, der genutzt wird. [ Vgl.:
92 Holznagel, Bernd / Schumacher, Pascal in: Kloepfer, Michael
93 (Hrsg.): Netzneutralität in der Informationsgesellschaft.
94 2011, S. 47 (55).]So gibt es verschiedene Dienste im
95 Internet, die zunächst einmal der Kommunikationsart
96 zugeordnet werden müssen, um eine rechtliche Bewertung
97 vornehmen zu können. Denn der Massenkommunikation kommt
98 aufgrund der besonderen Meinungsmacht eine besondere
99 Bedeutung innerhalb einer demokratischen Gesellschaft zu.
100 [Vgl.: Koreng, Ansgar: Zensur im Internet. Der
101 verfassungsrechtliche Schutz der digitalen
102 Massenkommunikation. 2010, S. 40.]Eine generelle Einordnung
103 der neuen Internetdienste in Individual- beziehungsweise
104 Massenkommunikation ist schwierig, da es immer auf die
105 konkrete Ausgestaltung des Dienstes und die jeweiligen
106 persönlichen Einstellungen des Nutzers ankommt. Entscheidend
107 für die Abgrenzung ist jedoch der Kreis der Adressaten, an
108 die die Kommunikationsinhalte gerichtet sind. Ist der Inhalt
109 an eine oder mehrere bestimmte Personen gerichtet, handelt
110 es sich um Individualkommunikation. Ist der Inhalt dagegen
111 an eine unbestimmte Vielzahl von Personen gerichtet, liegt
112 Massenkommunikation vor.
113
114 Unterschieden werden kann aber auch auf der Seite des
115 Sich-Äußernden. Man fragt also danach, ob sich nur eine
116 Person äußert oder mehrere Menschen Kommunikationsinhalte
117 bereitstellen. Insofern gibt es die
118 one-to-one-Kommunikation, die als Individualkommunikation
119 einzuordnen ist, und die one-to-many-Kommunikation, die
120 Massenkommunikation darstellt. Dabei ist zu beachten, dass
121 unter one-to-one auch mehrere Adressaten angesprochen werden
122 können, die jedoch bestimmt sind. Gleichsam ist many-to-one
123 auch Individualkommunikation, wenn gilt, dass unter one auch
124 mehrere Personen erfasst werden, die bestimmt sind.
125 Many-to-many ist als Massenkommunikation aufzufassen. An
126 dieser Einordnung orientiert sich auch die oben dargestellte
127 Tabelle, die die verschiedenen Kanäle (Dienste) einer Art
128 der Kommunikation (Massen- oder Individualkommunikation)
129 zuteilt.
130
131 Als klassische Individualkommunikation sind die Mail-Dienste
132 und die Internet-Telefonie einzustufen, da die
133 Kommunikationsinhalte hier immer an eine bestimmte Person
134 oder an einen bestimmten Personenkreis adressiert sind.
135 Soziale Netzwerke beispielsweise können nicht pauschal als
136 Massen- oder Individualkommunikation bezeichnet werden.
137 Aufgrund der zahlreichen Funktionen und Dienste, die soziale
138 Netzwerke zur Verfügung stellen, kommt es auf die spezielle
139 Kommunikation an. So kann man über soziale Netzwerke
140 netzwerkeigene Messenger-Programme nutzen, die wie Chats und
141 Mails funktionieren. Dabei handelt es sich dann um
142 Individualkommunikation. Die Möglichkeit über soziale
143 Netzwerke Massenkommunikation zu betreiben, beginnt mit dem
144 Öffentlichmachen von Informationen, indem zum Beispiel
145 Informationen über die eigene Person preisgegeben werden.
146 Aber auch in diesem Rahmen kann es sich durchaus um
147 Individualkommunikation handeln, wenn nämlich über die
148 Privatsphäre-Einstellungen wiederum nur ein begrenzter
149 Personenkreis ausgewählt wird, dem die Informationen
150 zugänglich sind. Dagegen sind Blogs und Foren, wenn sie
151 nicht benutzereingeschränkt sind, als typische
152 Massenkommunikation anzusehen.
153
154 4. Jedermann als Anbieter von Massenkommunikation
155
156 Heutzutage kann jede und jeder mit Hilfe des Internet
157 Massenkommunikation betreiben. Die Beschränkung auf einige
158 wenige wie große Zeitungsverlage und Rundfunkveranstalter
159 ist aufgehoben. Somit muss auch die oder der Einzelne, wenn
160 sie oder er Massenkommunikation betreibt, von Art. 5 I 2 GG
161 geschützt sein, sobald es Sachverhalte betrifft, die über
162 die Zulässigkeit der einzelnen Meinung hinausgehen.
163 Problematisch ist nur, ob der Einzelne von der
164 Pressefreiheit oder von der Rundfunkfreiheit erfasst wird
165 oder gar unter den Schutz einer neuen Freiheit zu fassen
166 ist.

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